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Kündigung Wohnung Vorlage Schweiz: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Harry Henry Carter Clarke • 2026-05-21 • Gepruft von Mia Schneider

Wer in der Schweiz aus der Wohnung auszieht, steht schnell vor der Frage, wie er den Mietvertrag richtig kündigt. Eine falsche Form genügt, und die Kündigung ist ungültig – mit bösen Folgen für den Umzugstermin. Deshalb lohnt es sich, auf eine bewährte Vorlage zurückzugreifen und die gesetzlichen Vorgaben genau einzuhalten. In dieser Anleitung erfahren Mieter Schritt für Schritt, wie sie ihre Wohnung rechtssicher kündigen und wo sie kostenlose Vorlagen finden.

Gesetzliche Kündigungsfrist: 3 Monate ·
Kündigungstermin: auf Ende eines Monats ·
Erforderliche Form: schriftlich, eingeschrieben

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Ob eine Kündigung per Einschreiben zwingend vorgeschrieben ist (empfohlen, aber nicht gesetzlich für alle Fälle)
  • Genauer Wortlaut des Kündigungsgrundes bei ausserordentlicher Kündigung
3Zeitleisten-Signal
  • Kündigungsfrist Wohnung: 3 Monate, Kündigung auf Ende Monat (HEV Schweiz)
  • Geschäftsräume: 6 Monate (HEV Schweiz)
4Wie es weitergeht

Schnellübersicht: die wichtigsten Fakten zur Wohnungskündigung

Sechs zentrale Punkte fassen zusammen, worauf Mieter achten müssen – von der Frist bis zur Unterschrift.

Merkmal Wert
Gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate
Kündigungstermin letzter Tag des Monats
Gültige Form schriftlich, eigenhändig unterschrieben
Ungültige Form E-Mail, SMS, mündlich
Empfohlene Versandart Einschreiben
Unterschriften bei Ehepaaren beide Partner

Das bedeutet: Wer diese Regeln missachtet, riskiert eine unwirksame Kündigung – und damit eine unnötige Verlängerung des Mietverhältnisses.

Wie kündige ich meine Wohnung in der Schweiz?

  1. Schritt 1: Kündigungsfrist prüfen

    Bevor Sie das Kündigungsschreiben aufsetzen, kontrollieren Sie Ihren Mietvertrag auf die vereinbarte Frist. Die gesetzliche Mindestfrist für Wohnungen beträgt drei Monate (HEV Schweiz (Eigentümerverband)). Kündigen Sie also spätestens drei Monate vor dem gewünschten Auszugstermin. Der Kündigungstermin fällt gemäss movu.ch (Wohnungsratgeber) auf den letzten Tag des Monats. Bei Geschäftsräumen gilt eine Frist von sechs Monaten, für möblierte Zimmer und separat vermietete Parkplätze nur 14 Tage (HEV Schweiz).

    Der Knackpunkt

    Viele Mieter übersehen, dass die Frist nicht erst ab Posteingang beim Vermieter läuft, sondern bereits mit dem Datum des Kündigungsschreibens. Wer den Termin verpasst, muss eine volle Extramiete zahlen.

  2. Schritt 2: Richtiges Kündigungsformular verwenden

    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein (mietkautionschweiz.ch (Mieterportal)). Setzen Sie am besten eine bewährte Vorlage ein – kostenlose Muster finden Sie bei homegate.ch (Immobilienportal) oder beim Mieterverband Schweiz (Interessenvertretung). Ein blosses E-Mail oder WhatsApp genügt nicht. Nötige Angaben: vollständiger Name und Adresse des Kündigenden, Adresse der Mietwohnung, gewünschter Kündigungszeitpunkt (movu.ch). Eine Begründung ist bei der ordentlichen Kündigung nicht zwingend (movu.ch).

  3. Schritt 3: Kündigung unterschreiben und versenden

    Unterschreiben alle im Mietvertrag genannten Personen – bei Ehepaaren muss auch der Partner unterschreiben, selbst wenn er den Vertrag nicht mit unterzeichnet hat (mietkautionschweiz.ch). Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können (movu.ch). Zwar ist Einschreiben nicht in jedem Kanton gesetzlich vorgeschrieben, aber der sicherste Weg. Bitten Sie den Vermieter anschliessend um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung (movu.ch).

Fazit: Wer die Wohnung ordentlich kündigt, muss Frist, Form und Unterschrift exakt einhalten. Für Mieter mit Monatsmiete bis 2’000 CHF: die Vorlage vom Mieterverband nutzen. Für alle anderen: homegate oder comparis verwenden.

Die Konsequenz: Wer die Regeln missachtet, riskiert eine unwirksame Kündigung – und damit eine unnötige Verlängerung des Mietverhältnisses.

Welche Kündigungsfrist gilt für Wohnungen in der Schweiz?

Gesetzliche Mindestfrist: 3 Monate

Das Obligationenrecht (OR) legt für Wohnräume eine Mindestfrist von drei Monaten fest (HEV Schweiz). Für Geschäftsräume verdoppelt sich die Frist auf sechs Monate. Ausnahmen gelten für möblierte Zimmer und separat vermietete Abstellplätze (2 Wochen).

Vertraglich abweichende Fristen

Manche Mietverträge sehen längere Fristen vor – zulässig, solange sie für beide Seiten gleich gelten. Prüfen Sie daher immer Ihren Vertrag. Kürzere Fristen sind nur gültig, wenn sie im selben Verhältnis stehen (etwa bei befristeten Verträgen).

Kündigungstermin: auf Ende eines Monats

Der Kündigungstermin ist gemäss movu.ch stets der letzte Tag des Monats. Wer also am 15. März kündigt, hat den 30. Juni als frühestmöglichen Auszugstermin – vorausgesetzt, die Frist von drei Monaten wird eingehalten.

Das Muster: Die drei Monate laufen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung dem Vermieter zugeht, nicht ab dem Datum des Schreibens. Ein Tag Versandverzögerung kann den Auszug um einen ganzen Monat verschieben.

Ist eine Kündigung per E-Mail in der Schweiz gültig?

Rechtliche Grundlage

Nein. mietkautionschweiz.ch (Mieterportal) und comparis.ch (Vergleichsportal) stellen klar: Eine Kündigung per E-Mail ist in der Schweiz nicht gültig. Das Gesetz verlangt die Schriftform – also Papier und handschriftliche Unterschrift. Auch eine eingescannte Unterschrift per PDF-Anhang wird von den Gerichten nicht anerkannt.

Folgen einer ungültigen Kündigung

Wer nur eine E-Mail schickt, hat rechtlich nicht gekündigt. Der Mietvertrag läuft weiter, und Sie schulden die Miete bis zur nächsten wirksamen Kündigung. Im schlimmsten Fall verlieren Sie den neuen Mietvertrag, weil Sie nicht termingerecht ausziehen können.

Die Lehre: Ein kurzer E-Mail-Versand spart zwar Zeit, kostet am Ende aber bares Geld. Greifen Sie lieber zur Vorlage und zum Umschlag.

Wo finde ich eine kostenlose Vorlage für die Wohnungskündigung in der Schweiz?

Vorlagen von Mieterverbänden

Der Mieterverband Schweiz (Interessenvertretung) stellt seinen Mitgliedern professionelle Kündigungsvorlagen zur Verfügung. Die Nutzung ist für Mitglieder kostenlos, oft auch als Word-Dokument. Nichtmitglieder erhalten gegen eine kleine Gebühr Zugang.

Vorlagen von Vergleichsportalen

comparis.ch (Vergleichsportal) und homegate.ch (Immobilienportal) bieten interaktive Vorlagen, die Sie online ausfüllen und als PDF herunterladen können. Keine Anmeldung nötig.

Word- und PDF-Vorlagen

Neben den Portalen stellen auch Banken wie die CAP (Schweizer Bank) in ihrem Ratgeberbereich Mustervorlagen bereit. Achten Sie darauf, dass die Vorlage die schweizerischen Formvorschriften erfüllt – deutsche Vorlagen sind oft nicht kompatibel (andere Fristen, anderes Kündigungsrecht).

Der Haken: Nicht jede kostenlose Vorlage im Internet ist auf dem neuesten Stand. Verwenden Sie nur Vorlagen von seriösen Quellen mit aktuellem Stand.

Was ist eine ausserordentliche Kündigung des Mietvertrags?

Gründe für eine ausserordentliche Kündigung

Eine ausserordentliche Kündigung ist bei wichtigem Grund möglich – etwa Zahlungsverzug des Mieters, erhebliche Lärmbelästigung oder gesundheitsgefährdende Mängel der Wohnung. Der Kündigungsgrund muss im Schreiben genannt werden (homegate.ch).

Fristen und Form

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel den nächsten gesetzlichen Termin (z. B. Ende des nächsten Monats). Auch hier ist die Schriftform mit Unterschrift Pflicht. Eine ausserordentliche Kündigung kann der Vermieter aussprechen, aber auch der Mieter – etwa bei Schimmelbefall, der nicht behoben wird.

Vorlage für ausserordentliche Kündigung

Spezielle Vorlagen für ausserordentliche Kündigungen finden Sie auf homegate.ch. Sie enthalten ein Feld für den Kündigungsgrund. Achten Sie darauf, den Grund sachlich und nachvollziehbar zu formulieren – sonst kann die Kündigung angefochten werden.

Was das bedeutet: Eine ausserordentliche Kündigung ist ein scharfes Schwert. Für Mieter, die wegen eines Mangels ausziehen wollen, ist der Gang zum Mieterverband oder zum Schlichtungsgericht oft der klügere Weg.

«Die Kündigung der Wohnung sollte eingeschrieben verschickt werden. Zudem müssen beide (Ehe-)Partner die Wohnungskündigung unterschreiben.»

– Mieterverband Schweiz (Interessenvertretung)

«Eine Kündigung per E-Mail ist in der Schweiz nicht gültig.»

– comparis.ch (Vergleichsportal)

«Für Wohnungen beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Schweiz mindestens drei Monate.»

– mietkautionschweiz.ch (Mieterportal)

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Kündigung per WhatsApp senden?

Nein, WhatsApp ist keine gültige Form. Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und ausserordentlicher Kündigung?

Die ordentliche Kündigung erfolgt ohne Angabe von Gründen und mit der vertraglichen Frist. Die ausserordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus (z.B. Mängel) und hat kürzere Fristen.

Muss ich einen Kündigungsgrund angeben?

Bei der ordentlichen Kündigung ist kein Grund nötig. Bei der ausserordentlichen Kündigung muss der Grund genannt werden.

Kann der Vermieter die Kündigung ablehnen?

Nein, der Vermieter kann eine formgültige Kündigung nicht ablehnen. Bei Streit über die Wirksamkeit entscheidet das Gericht.

Wie widerrufe ich eine bereits eingereichte Kündigung?

Ein Widerruf ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Ohne Einverständnis bleibt die Kündigung wirksam.

Gilt die Kündigungsfrist auch für befristete Mietverträge?

Befristete Verträge enden automatisch am vereinbarten Datum. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, ausser der Vertrag enthält eine Verlängerungsklausel.

Brauche ich eine separate Vorlage für die Kündigung durch den Vermieter?

Ja, der Vermieter benötigt ebenfalls eine schriftliche Kündigung. Kostenlose Vorlagen finden Sie auf den genannten Portalen.

Das Fazit für Mieter in der Schweiz: Die Kündigung der Wohnung ist kein Hexenwerk – aber auch kein simpler Akt. Wer die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, zahlt drauf. Für alle, die einen Umzug planen, ist der Rat klar: Besorgen Sie sich frühzeitig eine geprüfte Vorlage, lassen Sie die Unterschrift von allen Mietvertragsparteien leisten, und versenden Sie per Einschreiben. Oder riskieren Sie eine teure Verlängerung um drei Monate.



Harry Henry Carter Clarke

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